Datenschutz

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Die Daten werden nach einem abgeschlossenem Parkvorgang automatisch gelöscht.

Bildaufnahme des Fahrzeugs sowie eine Textdatei mit Zeit- und Datumsstempel.

Nein, Sie müssen die Kennzeichenerkennung nicht bei der Datenschutzbehörde melden.

Ja, unter Beachtung der geltenden DSGVO.

Die Daten werden in Deutschland gespeichert und verarbeitet.

Nein. Es wird nur ein Bild aufgenommen, wenn ein Fahrzeug erkannt wird.