Datenschutz
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Ja. Das Peter Park System erfasst ausschließlich das Kennzeichen als verschlüsselte Textdatei – keine Gesichtsdaten, keine Personeninformationen. Nach Abschluss des Parkvorgangs werden alle Daten automatisch gelöscht. Eine Meldepflicht bei der Datenschutzbehörde besteht nicht.
Die Daten werden nach einem abgeschlossenen Parkvorgang automatisch gelöscht.
Bildaufnahme des Fahrzeugs sowie eine Textdatei mit Zeit- und Datumsstempel.
Nein, Sie müssen die Kennzeichenerkennung nicht bei der Datenschutzbehörde melden.
Ja, unter Beachtung der geltenden DSGVO.
Die Daten werden in Deutschland gespeichert und verarbeitet.
Nein. Es wird nur ein Bild aufgenommen, wenn ein Fahrzeug erkannt wird.