Mit dem digitalen Parkraummanagement von Peter Park optimieren Sie Ihre Parkfläche ganz ohne Schranken, Tickets oder Personalaufwand. Unser System automatisiert die Bewirtschaftung und sorgt für effizientere Abläufe. Berechnen Sie jetzt, wie viel Sie durch den Einsatz unseres digitalen Systems sparen können – individuell für Ihren Standort.
Auf Basis Ihrer Angaben (Stellplätze, durchschnittliche Belegung pro Jahr, Anzahl der Ein- und Ausfahrt sowie die Anzahl der Zahlungsautomaten) wird Ihr mögliches Einsparpotenzial durch das Peter Park System berechnet. Berücksichtigt wird hier jährliche Abschreibung der Anschaffungskosten für Schrankenanlagen und Automaten sowie Ticketkosten und der durchschnittliche Jahresbetrag für den Servicevertrag einer Schrankenanlage.
Gerne beraten wir Sie und erstellen gemeinsam mit Ihnen anhand Ihrer konkreten Anforderungen ein passgenaues Lösungspaket. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf, wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück.
Hierzu gibt es flexible kommerzielle Modelle. So kann über die Vertragslaufzeit eine Leihstellung der Technik erfolgen oder Sie können die Hardware auch selbst erwerben.
Die Lösung eignet sich für öffentliche und private Auftraggeber, welche Ihren Parkraum digital erschließen wollen.
Ja. Es können Kennzeichen aus allen europäischen Ländern erfasst werden.
Nein. Die Autofahrer:innen müssen lediglich die Geschwindigkeitsbegrenzungen der geltenden Straßenverkehrsordnung einhalten.
Bei Ein- und Ausfahrt wird das Kennzeichen eines Fahrzeugs automatisch erkannt. Es findet keine dauerhafte Videoaufzeichnung statt. Lediglich bei Erkennung eines Kennzeichens erfolgt eine einmalige datenschutzkonforme Erfassung des Kennzeichenbereichs.
Der Kennzeichenscanner ist mit einem Witterungsschutz und Heizelement ausgestattet und für sämtliche Witterungsverhältnisse ausgelegt.
Ja. Die Kennzeichenerkennung arbeitet bei Dunkelheit mithilfe von zusätzlicher Infrarotbeleuchtung.
Die Lösung eignet sich für alle klar begrenzten Parkflächen abseits der öffentlichen Straßen. Die Technik kann sowohl im Innen-, als auch im Außenbereich eingesetzt werden. Beispielsweise sind Außenstellflächen, Parkhäuser oder in Tiefgaragen.
Die Peter Park ist verantwortlich für den datenschutzkonformen Betrieb des Parkraumsystems.
Nein, Sie müssen die Kennzeichenerkennung nicht bei der Datenschutzbehörde melden.
Ja, unter Beachtung der geltenden DSGVO.