Die Bundesregierung fördert mit der Überbrückungshilfe III Zuschüsse für Fixkosten in Höhe von 20.000 Euro für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler:innen.
Besonders für die Tourismusbranche und Gastronomie ermöglicht der Digitalisierungszuschuss Investitionen, welche langfristig und nachhaltig Unternehmensprozesse verbessern und somit Umsätze steigern können.
Wie man das Ganze beantragt und was dabei zu beachten ist erfahren Sie hier!
Um die Überbrückungshilfe III erfolgreich beantragen zu können, muss nachgewiesen werden, dass man in den vergangenen Monaten (im Vergleich zum Jahr 2019) mindestens 30% Umsatzverluste hatte. Wer mehr als 70% Umsatzverluste nachweisen kann, erhält sogar 90% der getätigten Investition erstattet.
Der Förderzeitraum umfasst November 2020 bis Juni 2021, die Förderung kann bis August 2021 beantragt werden.*
Wichtig: Der Förderauftrag der Bundesregierung läuft zum Juni 2021 aus, d.h. schnelles Handeln ist wichtig, um das Angebot in Anspruch zu nehmen, bevor der Fördertopf leer oder die Frist zur Investitionstätigung verstrichen ist.
Eine höhere Chance, ein Digitalisierungsprojekt im Zuge der Überbrückungshilfe III gefördert zu bekommen, hat man, wenn man eins der folgenden Ziele verfolgt:
Weiterhin ist es zu empfehlen, ein möglichst konkretes Konzept im Rahmen des Digitalisierungsprojektes auszuarbeiten, um dieses, samt des Antrags auf Überbrückungshilfe III, einreichen zu können. ExpertInnen raten außerdem dazu, Investition zu tätigen, von welchen langfristig wirtschaftlichen profitiert werden kann.
Durch digitales Parkraummanagement gehören Parkschranken, Parktickets aus Papier oder Plastik und Parkscheiben der Vergangenheit an. So werden Gelder gespart, Parkflächen können auch außerhalb der Geschäftszeiten genutzt werden, Freischaltungen von Kurz- und Dauerparken können flexibel verwaltet werden und verschiedene Bezahlmöglichkeiten werden möglich (neben Bar- und Kartenzahlung beispielsweise auch die Bezahlung per App). Diese schrankenlose Technik ist in Ländern wie Schweden und Norwegen bereits die gängige Technik für modernes Parkraummanagement - ob im Einkaufscenter, im städtischen Parkhaus oder auf Parkflächen gehörend zu Hotels und Freizeiteinrichtungen.
Mit Peter Park gibt es jetzt auch in Deutschland einen lokalen Anbieter für diese nachhaltige und sichere Technik.
Die Peter Park-Lösung fällt mit den gesamten Kosten für Hardware und Installation in die Zielspalte der ‘Prozessautomatisierung durch Softwareeinführung'. Für Sie stellen sich dabei mehrere Vorteile heraus:
Wenn Sie sich für die Beantragung der Überbrückungshilfe III interessieren, dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung eines konkreten Konzepts für Ihre Parkfläche. Seien auch Sie ‘einen Schritt voraus’ mit Peter Park - vereinbaren Sie jetzt ein Gespräch.
*Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III –Überblick des BMWi