Gerne beraten wir Sie und erstellen gemeinsam mit Ihnen anhand Ihrer konkreten Anforderungen ein passgenaues Lösungspaket. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf, wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück.
Hierzu gibt es flexible kommerzielle Modelle. So kann über die Vertragslaufzeit eine Leihstellung der Technik erfolgen oder Sie können die Hardware auch selbst erwerben.
Die Lösung eignet sich für öffentliche und private Auftraggeber, welche Ihren Parkraum digital erschließen wollen.
Ja. Es können Kennzeichen aus allen europäischen Ländern erfasst werden.
Nein. Die Autofahrer:innen müssen lediglich die Geschwindigkeitsbegrenzungen der geltenden Straßenverkehrsordnung einhalten.
Bei Ein- und Ausfahrt wird das Kennzeichen eines Fahrzeugs automatisch erkannt. Es findet keine dauerhafte Videoaufzeichnung statt. Lediglich bei Erkennung eines Kennzeichens erfolgt eine einmalige datenschutzkonforme Erfassung des Kennzeichenbereichs.
Der Kennzeichenscanner ist mit einem Witterungsschutz und Heizelement ausgestattet und für sämtliche Witterungsverhältnisse ausgelegt.
Ja. Die Kennzeichenerkennung arbeitet bei Dunkelheit mithilfe von zusätzlicher Infrarotuntbeleuchtung.
Die Lösung eignet sich für alle klar begrenzten Parkflächen abseits der öffentlichen Straßen. Die Technik kann sowohl im Innen-, als auch im Außenbereich eingesetzt werden. Beispielsweise sind Außenstellflächen, Parkhäuser oder in Tiefgaragen.
Eine klar abgrenzbare Ein- und Ausfahrtssituation sowie einen Stromanschluss (230V) und ein LTE/5G-Datenempfang sind notwendig.
Nein. Die Kennzeichenscanner sind mit SIM-Karten ausgestattet. Auf Wunsch kann eine sich vor-Ort befindliche LAN-Verbindung auch genutzt werden.
Peter Park kümmert sich um den gesamten Prozess, von der Planung, über die Installation bis zur Inbetriebnahme.
Das Online-Dashboard ist über jedes internet-fähige Endgerät (wie Smartphone, Tablet oder Computer) mittels Eingabe von Nutzername (E-Mail-Adresse) und Passwort zugänglich.
Parkberechtigungen können im Online-Dashboard vergeben werden oder durch End-Kunden selbst über Freischaltmasken an Tablets oder am Smartphone aktiviert werden. Die Freischaltmasken für End-Kunden können über eine Kontingentierung gesteuert werden.
Peter Park ist verantwortlich für den datenschutzkonformen Betrieb des Parkraumsystems.
Nein, Sie müssen die Kennzeichenerkennung nicht bei der Datenschutzbehörde melden.
Ja, unter Beachtung der geltenden DSGVO.