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E-Ladesäulen-Pflicht: Das müssen Unternehmen bei der Umsetzung beachten

Ab 2025 müssen Parkplätze laut E-Ladesäulen-Pflicht einen Ladepunkt haben. Über Bedingungen, Ausnahmen, Förderungen und die Installation von E-Ladestationen finden Sie hier Informationen.

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Minuten
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Relevanz der E-Mobilität in Deutschland

E-Mobilität gewinnt seit Jahren immer mehr an Bedeutung. Die Anzahl der E-Autos stieg in den letzten fünf Jahren um fast 2.000 Prozent. Mit der höheren Anzahl der Elektrofahrzeuge steigt auch der Bedarf an E-Ladestationen, jedoch verfügen wenige E-Fahrzeugbesitzer über eigene Möglichkeiten, eine private Ladestation zu installieren. Dies führt dazu, dass sie auf die Ladestationen im öffentlichen Bereich, wie zum Beispiel an der Arbeitsstelle oder am Supermarkt, angewiesen sind.

Relevanz der Ladeinfrastruktur für Unternehmen und Staat

Für E-Fahrzeugbesitzer und die, die es werden wollen, spielt daher das E-Ladesäulen-Angebot eine wichtige Rolle bei der Auswahl des Parkhauses, Supermarktes oder sonstigen Einkaufsmöglichkeiten für private Personen. Unternehmen haben so die Möglichkeit, sich durch das Zurverfügungstellen von Ladesäulen von ihrem Wettbewerb abzuheben und mehr Kunden für sich zu gewinnen, da die Attraktivität der Parkplätze gesteigert wird. Das Angebot der E-Ladesäulen auszuweiten, liegt auch im Interesse des Staates, da die Unterstützung der E-Mobilität das Klima schützt und Kosten reduziert werden. Mit der Einführung der Pflicht zur Bereitstellung der Infrastruktur (E-Ladesäulen-Pflicht) und Förderungen wird die Ladeinfrastruktur verbessert. Dies erleichtert es den Besitzern von Elektroautos, diese zu laden, was wiederum deren Nutzung und Attraktivität steigert und so das Klima geschützt wird.

Die E-Ladesäulen Pflicht

Während in Großbritannien bereits neue oder renovierte Gebäude direkt mit E-Ladesäulen zum Laden ausgestattet werden müssen, sieht das Ganze in Deutschland anders aus. Bisher herrscht in Deutschland eine Pflicht zur Bereitstellung der Leitungsinfrastruktur. Das bedeutet: In Deutschland müssen Neubauten oder renovierte Gebäude erst mit einer Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden. In einem zweiten Schritt müssen, aufbauend auf der Infrastruktur, verpflichtend E-Ladesäulen errichtet werden.

Bedingungen für die E-Ladesäulen-Pflicht

Die Pflicht gilt für Neubauten und größere Renovierungen von Gebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen. Außerdem soll bei Parkflächen für neue Nichtwohngebäude mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Ab dem 1. Januar 2025 müssen dann sowohl Altbau-Nichtwohngebäude als auch jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden. 

Ausnahmen der E-Ladestationen-Pflicht

Ausgenommen von der E-Ladestationen-Pflicht sind Gebäude, die im Besitz von kleinen und mittleren Unternehmen sind und von diesen Unternehmen selbst genutzt werden. Außerdem gilt die Pflicht nicht für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die vorgegebene Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.

Optimale Anzahl an Elektro-Ladesäulen 

Durch diese Pflicht ebnet der Staat den Weg für den Ladesäulen-Ausbau. Momentan kommen auf jede Ladesäule 17 Elektroautos. Von dem Verband der Automobilindustrie, der Bundesregierung und der EU wird ein Verhältnis von einer Ladesäule für zehn E-Autos als optimal angesehen. Dieser Zahl wird versucht sich, durch die genannten Maßnahmen, anzunähern.

Installation der Ladeinfrastruktur für Unternehmen

Auch für Unternehmen spielt E-Mobilität und das damit verbundene Thema Ladestationen eine wichtige Rolle. Nicht nur für Kunden, welche Parkplätze aufgrund der Ladesäulenausstattung auswählen, sondern auch für Parkplätze der eigenen Mitarbeiter und für die eigene Flotte wird das Laden von Elektroautos immer wichtiger. Aufgrund der steigenden Spritpreise, dem baldigen Verbot von Verbrennermotoren und der Dringlichkeit des Klimaschutzes sollten sich Unternehmen möglichst früh mit dem Thema Elektro-Ladesäulen auseinandersetzen. Wird Ladeinfrastruktur angeboten, beeinflusst das positiv die Kostenstruktur,  die Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit, das Image und das Klima. Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zur Installation von E-Ladesäulen und Förderungen.

Arten von Elektro-Ladestationen

Zum einen gibt es Ladesäulen, welche häufig auf öffentlichen Flächen im Außenbereich vorzufinden sind. Die Ladesäulen verfügen meist über 11kW, 22kW oder 44kW Ladeleistung. Zum anderen gibt es Wallboxen, die primär für die Nutzung im Innenbereich wie der Tiefgarage oder der privaten Garage verwendet werden. Die Wallboxen verfügen tendenziell mit 3,7kW, 11kW oder 22 kW über etwas weniger Ladeleistung als die Ladesäulen.

Kosten von E-Ladesäulen

Die Kosten für einen Ladepunkt (ohne Installation), egal ob Ladesäule oder Wallbox, variieren zwischen 500 Euro und 2.000 Euro abhängig den Gegebenheiten vor Ort, Ladeleistung und gewünschten Extras wie beispielsweise Lastenmanagement oder Zugangsbeschränkungen via RFID.

Förderungen von E-Ladestationen

Über die KfW-Förderung (Zuschuss-Nummer 441) ist ein Zuschuss für Unternehmen von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt möglich, sofern eine nicht-öffentlich zugängliche Ladestation gekauft und installiert wird. Die Ladesäulen dürfen dann für das Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Mitarbeitern benutzt werden. Die Förderung kann von Unternehmen, kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätigen und gemeinnützigen Organisationen beantragt werden.

Zudem gibt es eine KfW-Förderung von E-Ladestationen für Kommunen (Zuschuss-Nummer 439). Auch bei dieser ist ein Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt möglich. Der Zuschuss gilt allerdings nur für Ladestationen an Stellplätzen ohne öffentlichen Zugang. Der Mindestzuschussbetrag beträgt 9.000 Euro, dabei müssen mindestens zehn Ladepunkte installiert werden.

Die Förderung für E-Ladestationen bei Wohngebäuden kann indes nicht mehr beantragt werden (Stand August 2022). 

Ablauf der Installation der Ladeinfrastruktur für E-Autos

Entsprechend dem Bedarf des Unternehmens wird ein Ladepunkt mit den dazugehörigen Spezifikationen bestellt und ein Installateur gesucht. Häufig haben die Ladestationhersteller eigene zertifizierte Elektroinstallateure, die sich mit dem Modell und dem Thema E-Laden gut auskennen. Nach Begehen des Installationsstandortes und Abstimmung der technischen Anforderungen mit den vorliegenden Gegebenheiten, kann die Installation beginnen und im Anschluss die Ladesäule in Betrieb genommen werden. Peter Park bietet bei Interesse Beratungsgespräche, um nähere Informationen zur Installation von E-Ladestationen bereitzustellen, und steht zusammen mit unseren Partnern unterstützend zur Seite. 

Fazit

Zusätzlich zur E-Ladesäulen-Pflicht gibt es eine Erneuerung der Ladesäulenverordnung, welche die Bezahlmöglichkeiten erweitert und auch bargeldlose und kontaktlose Zahlungen ermöglicht. Zusammen mit diesen Regelungen und vielen Förderungen für Unternehmen und Kommunen, wird Deutschland fit für die E-Mobilitätswende gemacht. Auf das größere Ziel des Klimaschutzes wird so, zusammen mit anderen Regelungen wie der Solarpflicht, kontinuierlich hingearbeitet.

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