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Wie digitale Mitarbeiterparkplätze zum Benefit werden

Rechtliche Vorgaben und Mitarbeiterzufriedenheit: Sind Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeiterparkplätze anzubieten? Welche Regeln gelten wo und für wen? Und wie lassen sich Mitarbeiterparkflächen einfach verwalten?

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Inhalte

Mitarbeiterparkplätze einfach verwalten

Effizientes Parkraummanagement ist ein wesentlicher Bestandteil moderner Arbeitsplatzinfrastruktur. Mitarbeiterparkplätze verbessern nicht nur den betrieblichen Ablauf nachhaltig, sondern können auch die Zufriedenheit der Angestellten steigern. Bei der Gestaltung dieser Parkplätze sollten Unternehmen die Auswahl eines geeigneten Parkraummanagementsystems von Anfang an mitdenken, um sicherzustellen, dass die Stellplätze wirklich den Mitarbeitenden zugute kommen. 

Sind Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeiterparkplätze vorzuhalten?

Generell sind deutsche Unternehmen nicht verpflichtet, ihren Mitarbeitenden Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Eine Ausnahme besteht für Firmen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu erreichen sind, wie zum Beispiel in entlegenen Dörfern und nicht gut erschlossenen Tälern. In diesem Fall haben Angestellte Anspruch auf einen Firmenparkplatz. Die Anzahl der zur Verfügung zu stellenden Parkplätze richtet sich nach der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) des jeweiligen Bundeslandes.

Regelung bei Neubau von Gewerbeimmobilien

Vorsicht ist geboten, wenn eine neue Gewerbeimmobilie gebaut werden soll. Unter Umständen kann es bei einem Neubau Auflagen geben, um neue Parkplätze zu schaffen. Solche Auflagen haben beispielsweise zum Ziel, den Parkplatzmangel in bestimmten Regionen zu reduzieren. Hinzukommen bei einem Neubau die Solarpflicht und die E-Ladesäulen-Pflicht, welche zu beachten sind.

Regelung in Arbeitsverträgen

Das Zurverfügungstellen von Mitarbeiterparkplätzen kann auch in Arbeitsverträgen festgelegt sein. Spricht ein Unternehmen einem Mitarbeitenden im Arbeitsvertrag einen Parkplatz zu, muss es den entsprechenden Stellplatz auch zur Verfügung stellen.

Freiwilliges Anbieten von Mitarbeiterparkplätzen

Unternehmen können sich auch freiwillig entscheiden, Mitarbeiterparkplätze anzubieten. Folgende Kriterien können sie für die Entscheidung heranziehen:

  • Kosten
    Mitarbeiterstellplätze müssen für das Unternehmen leistbar sein – unabhängig davon, ob eine Parkfläche angemietet oder selbst gebaut wird. Parkplätze im Eigentum von Unternehmen kosten auf lange Sicht weniger, während angemietete Parkplätze kurzfristig kostengünstiger sind. Zusätzlich muss auch die Instandhaltung, Wartung und Pflege der Mitarbeiterparkplätze miteinberechnet werden. Gerade Schranken und deren Reparaturen, Ausfallzeiten sowie das Kontrollpersonal verursachen häufig hohe Kosten. Hier kann eine kennzeichenbasierte Lösung kurz- und langfristig Kosten reduzieren, da Verschleiß, Wartungs- und Reparaturaufwand reduziert werden und zusätzlich die Effizienz des Parkraummanagements steigern. Peter Park bietet diese Technologie an.
  • Mitarbeitervorteil
    Sinnvoll ist es, die derzeitigen Mitarbeiter eine kurze Umfrage ausfüllen zu lassen, um den Bedarf an Parkplätzen zu ermitteln und eine idealtypische Anreise-Situation zu erfragen. So kann auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter gut eingegangen werden. 
    Mit Mitarbeiterparkplätzen können Unternehmen sich als attraktive Arbeitgeber positionieren und sich im Wettbewerb um Talente von Konkurrenten abheben. Gleichzeitig schaffen sie für langjährige Mitarbeitende möglicherweise einen zusätzlichen Anreiz, ihrem Arbeitgeber treu zu bleiben. Mitarbeiterparkplätze können ein Kriterium für die Wahl des Arbeitgebers sein, gerade für Personen, die aus kleinen Orten mit schlechter Verkehrsanbindung kommen oder auch für Mitarbeitende mit Familie. Nicht zu vergessen ist auch der Mitarbeiter-Stellplatz als Status-Symbol, welches auch heute noch große Relevanz hat.
  • Unternehmenswerte
    Arbeitgeber sollten sich fragen, ob Mitarbeiterparkplätze mit der Unternehmenskultur in Einklang stehen. Dazu ist es sinnvoll, sich die Mission, die Vision und die Werte des Unternehmens anzusehen und bei der Entscheidung für oder gegen Mitarbeiterparkplätze mit einzubeziehen. Damit diese Punkte klarer werden, hier zwei Beispiele zum Vergleich: 

    • Ein mittelgroßes Unternehmen ist in einer nicht so gut erschlossenen Industriezone einer deutschen Stadt mittlerer Größe angesiedelt. In verschiedenen Benefits (Firmenwagen und familienfreundliche Mitarbeiter-Veranstaltungen) und der Arbeitsweise der Mitarbeitenden (keine Meetings nach 17 Uhr und Gleitzeit) lassen sich für die Entscheidung wichtige Werte ablesen. Es stehen hier Komfort, Familienfreundlichkeit und Effektivität im Mittelpunkt. Für dieses Unternehmen sind Mitarbeiterparkplätze sinnvoll.
    • Ein kleines, modernes Start-Up in einer urbanen Gegend hat Nachhaltigkeit als zentralen Unternehmenswert definiert. Die Anbindung der Büros mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist gut. Für dieses Unternehmen haben Mitarbeiterparkplätze keinen großen Nutzen.

Mitarbeiterparkplätze effizient verwalten

Damit Mitarbeiterparkplätze auch tatsächlich den Angestellten zur Verfügung stehen und nicht durch Fremdparker ohne Bezug zum Unternehmen belegt werden, benötigen Arbeitgeber ein Parkraummanagementsystem. Verschiedene Lösungen sind auf dem Markt. Für Unternehmen, deren Kerngeschäft nicht die Parkraumbewirtschaftung ist, eignen sich besonders digitale, schrankenlose Systeme. Dazu gehört die Lösung von Peter Park, die kostengünstig in der Anschaffung und im Betrieb ist, da fast keine verschleißanfälligen Komponenten auf der Fläche zum Einsatz kommen. Die Lösung funktioniert mit datenschutzkonformer Kennzeichenerkennung an Ein- und Ausfahrt. 

Das System gleicht ab, ob Parkende berechtigt sind, die Mitarbeiterparkplätze zu nutzen, oder nicht. Fremdparker erhalten vom Dienstleister eine Vertragsstrafe, wodurch die Parkfläche für sie unattraktiv wird und fortan wieder für die Mitarbeitenden frei bleibt.

Arbeitgeber erhalten keine personenbezogenen Informationen über die Parkenden. Stattdessen bieten sie ihren Mitarbeitenden über einen Onlineshop des Dienstleisters digitale Parktickets kostenpflichtig an oder ermöglichen ihnen kostenfreies Parken. Das Unternehmen hat dank dieser Lösung so gut wie keinen Verwaltungsaufwand. Gleichzeitig erhält es datenschutzkonforme Auswertungen über die eigenen Parkflächen und kann so beispielsweise bessere Entscheidungen über den zukünftigen Bedarf an Mitarbeiterparkplätzen treffen.

Hier mehr erfahren zur effizienten Parkraumverwaltung mit dem Peter Park System.

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So managt das Landesklinikum Scheibbs seine Mitarbeiterparkplätze

In Krankenhäusern kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Mitarbeitenden arbeiten im Schichtdienst und der Personalwechsel findet auch außerhalb der Betriebszeiten des öffentlichen Nahverkehrs statt. Daher halten Kliniken im Normalfall ausreichend Mitarbeiterparkplätze für ihre Angestellten vor. Schrankenbasierte Parksysteme, die bei großem Andrang Rückstau verursachen und dadurch Zufahrten für Rettungswägen blockieren können, sind dort unter Umständen nicht sinnvoll. Am Landesklinikum Scheibbs in Niederösterreich hatte seit 2009 eine Schrankenanlage im Einsatz, deren Wartungen und anfallende Reparaturen jedoch hohe Kosten verursachten. Bei Ausfällen der Anlage entfielen Einnahmen, weil Parkende die Parkfläche unkontrolliert befahren und verlassen konnten. Das Landesklinikum Scheibbs in Niederösterreich hat daher im April 2023 die digitale, schranken- und ticketfreie Lösung von Peter Park eingeführt. Seitdem parken nicht nur Mitarbeitende, sondern auch Besucher und Patienten nahtlos auf den Parkflächen der Gesundheitseinrichtung. Den unterschiedlichen Nutzergruppen kann das Klinikum dank der Lösung unterschiedliche Parkkonditionen anbieten. 

Auch die Arberlandklinik in Viechtach setzt erfolgreich auf das Peter Park System.

Hier persönlichen Termin vereinbaren und unverbindlich mehr über die digitale Bewirtschaftung von Mitarbeiterparkplätzen erfahren.

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Fazit

Unternehmen sind gesetzlich grundsätzlich nicht verpflichtet, Mitarbeiterparkplätze bereitzustellen. Dennoch kann es sinnvoll sein, Angestellten Parkplätze anzubieten. Bei der Entscheidung spielen die Kosten, der Bedarf und die Unternehmenswerte eine Rolle. Für die effiziente, aufwandsarme Verwaltung bieten sich digitale, schrankenlose Parkraummanagementlösungen wie das Peter Park System an.

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Häufig gestellte Fragen zur Parkraumüberwachung

Was ist digitale Parkraumüberwachung?

Digitale Parkraumüberwachung ist eine Technologie, die es ermöglicht, Parkflächen automatisch zu überwachen und zu verwalten. Dabei werden Systeme wie Kennzeichenerkennung und Echtzeit-Datenanalyse genutzt, um die Parkdauer zu überprüfen, Verstöße zu erkennen und die Parkraumauslastung in Echtzeit zu überwachen – ganz ohne manuelle Eingriffe.

Welche Vorteile bietet digitale Parkraumüberwachung?

Effizienzsteigerung: Automatische Überwachung reduziert den Verwaltungsaufwand.

Kostensenkung: Geringer Hardwareeinsatz und minimale Wartung senken Betriebs- und Investitionskosten.

Bessere Parkraumnutzung: Echtzeit-Überwachung sorgt dafür, dass Stellplätze für die richtigen Nutzer verfügbar sind.

Benutzerfreundlichkeit: Einfaches Parken für Ihre Nutzer ohne manuelle Schranken oder Tickets.

Datenschutz: Unsere Lösungen sind DSGVO-konform und gewährleisten sichere Datenspeicherung.

Wie funktioniert die Kennzeichenerkennung?

Die Kennzeichenerkennung scannt die Nummernschilder von Fahrzeugen, die eine Parkfläche betreten oder verlassen. Das System erfasst die Parkdauer und prüft, ob die Parkvorschriften eingehalten werden. Verstöße wie Überziehen der Parkzeit oder fehlendes Parkentgelt werden automatisch erkannt und entsprechend bearbeitet.

Ist die digitale Parkraumüberwachung sicher und datenschutzkonform?

Ja, unsere Systeme sind DSGVO-konform und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen zum Schutz der Privatsphäre. Die erfassten Daten werden datenschutzkonform verarbeitet und nur die notwendigen Informationen werden gespeichert, um den Parkvorgang zu überwachen.

Wie schnell kann die digitale Parkraumüberwachung implementiert werden?

Die digitale Lösung ist oft innerhalb eines Tages implementiert. Sie benötigen lediglich Scanner und Schilder, um die Nutzer über die Parkregeln zu informieren. Wir installieren schnell und ohne große bauliche Veränderungen oder lange Ausfallzeiten. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Welche Arten von Parkflächen kann ich mit der digitalen Lösung überwachen?

Unsere Lösung eignet sich für alle Arten von Parkflächen, sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich. Sie kann in Einkaufszentren, Flughäfen, Hotels, Gesundheitszentren, an Badeseen, Stränden und Bergbahnen eingesetzt werden. Die digitale Parkraumüberwachung ist skalierbar und anpassbar, um den Anforderungen jeder Parkfläche gerecht zu werden.

Wie profitieren meine Kunden von der digitalen Parkraumüberwachung?

Durch die digitale Parkraumüberwachung profitieren Ihre Kunden von einer stressfreien Parkraumerfahrung. Sie müssen nicht länger nach einem Parkplatz suchen oder sich um Parkscheine kümmern. Unsere Echtzeit-Daten sorgen dafür, dass Stellplätze immer optimal genutzt werden, und die automatisierte Parkzeitkontrolle stellt sicher, dass Fremdparker ferngehalten werden.

Kann die digitale Parkraumüberwachung mit anderen Systemen integriert werden?

Ja, unsere Lösungen lassen sich problemlos mit anderen Systemen und Park-Apps integrieren, um die Nutzererfahrung weiter zu verbessern. Wir bieten flexible Integrationen, die es ermöglichen, verschiedene Systeme wie Online-Zahlung oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge miteinander zu verbinden.

Werden auch ausländische Kennzeichen erkannt?

Ja. Es können Kennzeichen aus allen europäischen Ländern erfasst werden.

Müssen Autofahrer:innen bei der Einfahrt abbremsen?

Nein. Die Autofahrer:innen müssen lediglich die Geschwindigkeitsbegrenzungen der geltenden Straßenverkehrsordnung einhalten.

Wie funktioniert die Kennzeichenerfassung?

Bei Ein- und Ausfahrt wird das Kennzeichen eines Fahrzeugs automatisch erkannt. Es findet keine dauerhafte Videoaufzeichnung statt. Lediglich bei Erkennung eines Kennzeichens erfolgt eine einmalige datenschutzkonforme Erfassung des Kennzeichenbereichs.

Wie verhält sich das System bei Regen oder Schnee?

Der Kennzeichenscanner ist mit einem Witterungsschutz und Heizelement ausgestattet und für sämtliche Witterungsverhältnisse ausgelegt.

Funktioniert die Kennzeichenerkennung auch bei Dunkelheit?

Ja. Die Kennzeichenerkennung arbeitet bei Dunkelheit mithilfe von zusätzlicher Infrarotbeleuchtung.

Wo kann Peter Park eingesetzt werden?

Die Lösung eignet sich für alle klar begrenzten Parkflächen abseits der öffentlichen Straßen. Die Technik kann sowohl im Innen-, als auch im Außenbereich eingesetzt werden. Beispielsweise sind Außenstellflächen, Parkhäuser oder in Tiefgaragen.

Wer ist für den Datenschutz verantwortlich?

Die Peter Park ist verantwortlich für den datenschutzkonformen Betrieb des Parkraumsystems.

Muss die Kennzeichenerfassung bei der jeweiligen Datenschutzbehörde gemeldet werden?

Nein, Sie müssen die Kennzeichenerkennung nicht bei der Datenschutzbehörde melden.

Ist die Kennzeichenerfassung in Deutschland erlaubt?

Ja, unter Beachtung der geltenden DSGVO.

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