arrow_upward
arrow_back
Zurück zur Übersicht

Solarpflicht für Parkplätze: Was gilt in welchem Bundesland?

Die Solarpflicht für Parkplätze wird nach und nach für jedes Bundesland in Deutschland eingeführt. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die geltenden und zukünftigen Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern über die Solarpflicht für Parkplätze.

24
.
06
.
2025
.
.
Lesezeit
Minuten
Inhalte

Warum gibt es eine Solarpflicht für Parkplätze?

Die Solarpflicht fördert die Nutzung erneuerbarer Energien, in dem Pflichten zur Installation von Photovoltaik-Anlagen (oder solarthermischen Anlagen) zur Stromerzeugung eingeführt werden. Die Solarpflicht, auch Photovoltaik Pflicht oder Gewerbepflicht für Solaranlagen genannt, bezieht sich meist auf Dachflächen und Parkplätze, da diese viel Platz für Photovoltaik-Module bieten und so möglichst viel Strom erzeugen. Ziel der Solarpflicht ist es, den Anteil an Strom von erneuerbaren Energien zu steigern und den Ausbau der Solarenergienutzung zu beschleunigen. Außerdem trägt die Pflicht zur Treibhausgasneutralität bis 2045 bei. Die Treibhausgasneutralität ist ein Ziel der Bundesregierung und bedeutet, dass gleich viel Treibhausgase ausgestoßen wie abgebaut werden und somit ein “Netto-Null” entsteht.

Welche Parkplätze sind von der Solarpflicht betroffen?

Zumeist gilt die Solarpflicht für Parkplätze für neu gebaute, offene Parkflächen mit mindestens 35 bis 100 Stellplätzen (je nach Bundesland). Die Stellplatzfläche muss zudem für die Solarnutzung geeignet sein. Die Eignung ist je nach Bundesland anders geregelt. Sind diese Anforderungen erfüllt, muss verpflichtend eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. Je nach Bundesland ist die Montage einer solarthermischen Anlage als Alternative erlaubt. Die Nutzung von Außenflächen von Gebäuden und Fläche vom direkten Umfeld ist ebenso möglich, anstatt der Installation der Photovoltaik-Modulen über der Parkfläche.

Im folgenden werden die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer mit Solarpflicht erläutert.

Solarpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wurde in der Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes eine Solarpflicht ab 1.1.2022 festgelegt. Alle neu gebauten, offenen Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen, für die der Bauantrag ab 1. Januar 2022 eingereicht wurde, müssen mit einer Photovoltaik-Anlage über der Stellplatzfläche ausgestattet werden. Die Parkplatzfläche muss dazu zur Solarnutzung geeignet sein. Baden-Württemberg legt für die Eignung klare Bedingungen fest: für die Solarnutzung geeignet sind Parkplätze, die nur für Personenkraftwagen vorgesehen sind, dessen Parkplatzfläche nicht mehr als 10 Grad geneigt ist und wenn mindestens vier Stellplätze nebeneinander angeordnet sind. Bei Erfüllung dieser Anforderungen ist es Pflicht mindestens 60 Prozent der Stellplatzfläche mit Photovoltaik-Modulen auszustatten. Es ist auch möglich die Photovoltaik-Anlage auf einer Außenfläche eines in direkter Nähe stehenden, neuen Gebäudes zu montieren. Eine Ausnahme für die Solarpflicht gilt für Parkplätze direkt entlang von Fahrbahnen von öffentlichen Straßen. Weiteres dazu: Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg

Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen

Laut der Solarpflicht von Nordrhein-Westfalen müssen neue, offene Parkplätze von Nicht-Wohngebäuden bzw. Gewerbeflächen mit mehr als 35 Stellplätzen Photovoltaik-Anlagen installieren, wenn diese für die Solarnutzung geeignet sind. Die Landesbauordnung definiert nicht weiter, was unter einer Eignung für Solarnutzung zu verstehen ist oder wer über die Eignung entscheidet. Die Solarpflicht gilt für Parkplätze, für welche ab dem 1.1.2022 ein Antrag auf Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde einging. Die Photovoltaik-Anlage soll dabei über der geeigneten Stellplatzfläche montiert werden. Der Montage einer Photovoltaik-Anlage gleichgestellt ist die Installation einer solarthermischen Anlage zur Wärmeerzeugung. Wie auch in Baden-Württemberg gilt die Pflicht nicht für Parkplätze direkt entlang von Fahrbahnen. Hier finden Sie weitere Informationen: Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen

Solarpflicht in Rheinland-Pfalz

Im Landesgesetz zur Installation von Solaranlagen in Rheinland-Pfalz gilt eine Pflicht zur Installation für Solaranlagen (Photovoltaik-Anlagen) für neue, zur Solarnutzung geeignete Parkflächen ab 50 Stellplätzen ab dem 1.1.2023. Das für Klimaschutz zuständige Ministerium behält es sich vor in Zusammenarbeit mit anderen Ressorts weitere Regelungen zu den Mindestanforderungen für die Solarnutzung geeigneten Parkplätze zu bestimmen. Alternativ zu Photovoltaik-Anlagen können auch Solarthermieanlagen eingesetzt werden, sofern ein Bedarf nachgewiesen werden kann. Im Unterschied zu Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg müssen die Photovoltaik-Anlagen nicht über der Stellplatzfläche installiert werden. Werden Photovoltaik-Anlagen oder Solarthermieanlagen auf Außenflächen im nahen Umfeld montiert, wird dies ebenso zugelassen. Die Fläche der Photovoltaik-Anlagen muss mindestens 60 Prozent der Stellplatzfläche, die für die Solarnutzung geeignet ist, betragen. Von der Solarpflicht ausgenommen sind neue Parkflächen direkt neben öffentlichen Straßen. Für mehr Informationen klicken Sie hier: Landessolargesetz Rheinland-Pfalz

Solarpflicht in Schleswig-Holstein

Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz von Schleswig-Holstein, in dem die Solarpflicht verankert ist, gilt für neu gebaute, offene, für die Solarnutzung geeignete Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen, die nach dem 1.1.2023 errichtet werden. Das für Energie und Klimaschutz zuständige Ministerium darf zusammen mit anderen Ministerien durch Rechtsverordnungen konkretere Regeln zu den Mindestanforderungen an die Beschaffenheit einer geeigneten offenen Parkplatzfläche definieren. Darunter fällt auch die Eignung für die Solarnutzung. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, müssen über Stellplatzflächen Photovoltaik-Anlagen installiert werden. Alternativ können die Photovoltaik-Module auch an Außenflächen von angrenzenden Gebäuden oder in direkter Umgebung montiert werden. Ebenso ist es möglich als Ersatz die Dachflächen mit einer solarthermischen Anlage zur Wärmeerzeugung auszustatten. Weiteres dazu: Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein

Solarpflicht in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg und Niedersachsen

Die Solarpflicht in ein paar anderen Bundesländern betrifft meist nur Wohn- und Gewerbeneubauten und keine Parkplätze. Bayern hat beispielsweise eine Solarpflicht für Gewerbedächer, während Niedersachsen eine Solarpflicht für Gewerbeimmobilien hat. In Berlin, Bremen und Hamburg wurde eine Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen beschlossen.

Was ist mit der Solarpflicht in den anderen Bundesländern?

Andere Bundesländer hingegen haben (noch) keine Solarpflicht beschlossen. Allerdings sollen laut dem Koalitionsvertrag zumindest Dachflächen für Photovoltaik-Anlagen benutzt werden. Dies soll für neue Gewerbebauten verpflichtend sein und für neue Privatbauten “die Regel”. 

So trägt die Solarpflicht zur nachhaltigen Mobilität bei

Erneuerbare Energien werden so mit den länderspezifischen Solarpflichten intensiver gefördert und dadurch deren Anteil an der Gesamtproduktion von Strom gesteigert. Somit tragen Parkplätze mit Photovoltaik-Anlagen direkt zu einer nachhaltigen Mobilität bei, genauso wie digitales Parkraummanagement, welches Flächenversiegelung, Luftverschmutzung und Müll reduziert. Hierzu erfahren Sie in diesem Artikel mehr: Beitrag des digitalen Parkraumanagements zur nachhaltigen Verkehrswende

Bildquelle:
aminkorea

Vereinbaren Sie jetzt ein Gespräch mit unserem Experten-Team

Unverbindliche Potenzialanalyse Ihrer Parkfläche
Antworten auf alle Ihre Fragen
Alle Informationen zu unserer datenschutzkonformen Systemlösung
Vereinbaren Sie ein Gespräch mit unserem Experten-Team

Häufig gestellte Fragen zur Parkraumüberwachung

Was ist digitale Parkraumüberwachung?

Digitale Parkraumüberwachung ist eine Technologie, die es ermöglicht, Parkflächen automatisch zu überwachen und zu verwalten. Dabei werden Systeme wie Kennzeichenerkennung und Echtzeit-Datenanalyse genutzt, um die Parkdauer zu überprüfen, Verstöße zu erkennen und die Parkraumauslastung in Echtzeit zu überwachen – ganz ohne manuelle Eingriffe.

Welche Vorteile bietet digitale Parkraumüberwachung?

Effizienzsteigerung: Automatische Überwachung reduziert den Verwaltungsaufwand.

Kostensenkung: Geringer Hardwareeinsatz und minimale Wartung senken Betriebs- und Investitionskosten.

Bessere Parkraumnutzung: Echtzeit-Überwachung sorgt dafür, dass Stellplätze für die richtigen Nutzer verfügbar sind.

Benutzerfreundlichkeit: Einfaches Parken für Ihre Nutzer ohne manuelle Schranken oder Tickets.

Datenschutz: Unsere Lösungen sind DSGVO-konform und gewährleisten sichere Datenspeicherung.

Wie funktioniert die Kennzeichenerkennung?

Die Kennzeichenerkennung scannt die Nummernschilder von Fahrzeugen, die eine Parkfläche betreten oder verlassen. Das System erfasst die Parkdauer und prüft, ob die Parkvorschriften eingehalten werden. Verstöße wie Überziehen der Parkzeit oder fehlendes Parkentgelt werden automatisch erkannt und entsprechend bearbeitet.

Ist die digitale Parkraumüberwachung sicher und datenschutzkonform?

Ja, unsere Systeme sind DSGVO-konform und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen zum Schutz der Privatsphäre. Die erfassten Daten werden datenschutzkonform verarbeitet und nur die notwendigen Informationen werden gespeichert, um den Parkvorgang zu überwachen.

Wie schnell kann die digitale Parkraumüberwachung implementiert werden?

Die digitale Lösung ist oft innerhalb eines Tages implementiert. Sie benötigen lediglich Scanner und Schilder, um die Nutzer über die Parkregeln zu informieren. Wir installieren schnell und ohne große bauliche Veränderungen oder lange Ausfallzeiten. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Welche Arten von Parkflächen kann ich mit der digitalen Lösung überwachen?

Unsere Lösung eignet sich für alle Arten von Parkflächen, sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich. Sie kann in Einkaufszentren, Flughäfen, Hotels, Gesundheitszentren, an Badeseen, Stränden und Bergbahnen eingesetzt werden. Die digitale Parkraumüberwachung ist skalierbar und anpassbar, um den Anforderungen jeder Parkfläche gerecht zu werden.

Wie profitieren meine Kunden von der digitalen Parkraumüberwachung?

Durch die digitale Parkraumüberwachung profitieren Ihre Kunden von einer stressfreien Parkraumerfahrung. Sie müssen nicht länger nach einem Parkplatz suchen oder sich um Parkscheine kümmern. Unsere Echtzeit-Daten sorgen dafür, dass Stellplätze immer optimal genutzt werden, und die automatisierte Parkzeitkontrolle stellt sicher, dass Fremdparker ferngehalten werden.

Kann die digitale Parkraumüberwachung mit anderen Systemen integriert werden?

Ja, unsere Lösungen lassen sich problemlos mit anderen Systemen und Park-Apps integrieren, um die Nutzererfahrung weiter zu verbessern. Wir bieten flexible Integrationen, die es ermöglichen, verschiedene Systeme wie Online-Zahlung oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge miteinander zu verbinden.

Werden auch ausländische Kennzeichen erkannt?

Ja. Es können Kennzeichen aus allen europäischen Ländern erfasst werden.

Müssen Autofahrer:innen bei der Einfahrt abbremsen?

Nein. Die Autofahrer:innen müssen lediglich die Geschwindigkeitsbegrenzungen der geltenden Straßenverkehrsordnung einhalten.

Wie funktioniert die Kennzeichenerfassung?

Bei Ein- und Ausfahrt wird das Kennzeichen eines Fahrzeugs automatisch erkannt. Es findet keine dauerhafte Videoaufzeichnung statt. Lediglich bei Erkennung eines Kennzeichens erfolgt eine einmalige datenschutzkonforme Erfassung des Kennzeichenbereichs.

Wie verhält sich das System bei Regen oder Schnee?

Der Kennzeichenscanner ist mit einem Witterungsschutz und Heizelement ausgestattet und für sämtliche Witterungsverhältnisse ausgelegt.

Funktioniert die Kennzeichenerkennung auch bei Dunkelheit?

Ja. Die Kennzeichenerkennung arbeitet bei Dunkelheit mithilfe von zusätzlicher Infrarotbeleuchtung.

Wo kann Peter Park eingesetzt werden?

Die Lösung eignet sich für alle klar begrenzten Parkflächen abseits der öffentlichen Straßen. Die Technik kann sowohl im Innen-, als auch im Außenbereich eingesetzt werden. Beispielsweise sind Außenstellflächen, Parkhäuser oder in Tiefgaragen.

Wer ist für den Datenschutz verantwortlich?

Die Peter Park ist verantwortlich für den datenschutzkonformen Betrieb des Parkraumsystems.

Muss die Kennzeichenerfassung bei der jeweiligen Datenschutzbehörde gemeldet werden?

Nein, Sie müssen die Kennzeichenerkennung nicht bei der Datenschutzbehörde melden.

Ist die Kennzeichenerfassung in Deutschland erlaubt?

Ja, unter Beachtung der geltenden DSGVO.

Empfohlene Artikel

arrow_forward
Rufen sie uns an

Peter Park für Ihre Parkflächen

Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten des digitalen Parkraummanagements.