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Kassensicherungsverordnung im Parkraummanagement

24
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06
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2025
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Lesezeit
Minuten
Inhalte

Die vom Gesetzgeber initiierte neue Kassensicherungsverordnung sorgt branchenübergreifend für viel Verwirrung. Auch die Parkbranche ist von der neuen Verordnung betroffen. Was aber das Parkmanagement mit einer Verordnung zum Schutz vor Manipulationen an elektronischen Kassensystemen und Registrierkassen zu tun hat und welche konkreten Folgen dadurch für die Parkbranche entstehen, wird in diesem Beitrag erläutert.

Was ist die Kassensicherungsverordnung?

Die Kassensicherungsverordnung ist eine verbindliche Verordnung des Bundesfinanzministeriums, die den Manipulationen an elektronischen oder computergestützten Kassensystemen und Registrierkassen den Kampf ansagt. Dazu müssen die Kassen mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufgerüstet werden, welche alle Transaktionen der Kasse manipulationssicher und für Prüfungszwecke exportierbar speichert. Zudem wird für jede Transaktion eine individuelle Signatur erstellt und an die Kasse zurücksendet sowie auf dem Beleg vermerkt. Aufgrund einer Nichtbeanstandungsregelung der Länder muss eine entsprechende technische Aufrüstung bzw. Neuanschaffung erst bis zum 31.03.2021 geschehen, unter der Voraussetzung, dass ein entsprechender Auftrag bis spätestens 30.09.2020 erteilt wurde.

Was sind die konkreten Auswirkungen für das Parkmanagement?

Nun aber zu den konkreten Folgen für das Parkmanagement. Die oben beschriebene Kassensicherungsverordnung wird dann für Parkraumbetreiber relevant, wenn Parkscheinautomaten unter die elektronischen oder computergestützten Kassensysteme und Registrierkassen Kategorie fallen und nicht als Dienstleistungsautomaten im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 2 Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) zu verstehen sind, welche explizit von der Verordnung ausgenommen sind. Über diesen Punkt ist bereits ein Streit zwischen dem Bund und den Ländern entfacht, da ersterer Parkscheinautomaten nicht als Dienstleistungsautomaten sieht. Einzige Ausnahme sind Parkscheinautomaten, die über keine Barzahlungsmöglichkeiten verfügen. Von der Entscheidung des Bundesfinanzministeriums betroffen sind demnach private als auch kommunale Parkraumbetreiber. Die Länder sprechen sich hingegen deutlich, auch im Interesse der Praktikabilität, für eine Ausnahme der Parkscheinautomaten von der Verordnung aus. 

Über den Standpunkt des Bundesfinanzministeriums herrscht in den Kommunen sowie bei den privaten Parkraumbetreibern viel Unverständnis. Das Aufrüsten bzw. eine Neuanschaffung von Parkscheinautomaten ist kurzfristig schwer durchzuführen und würde außerdem enorme Kosten verursachen.

Umgehung der Aufrüstungskosten von Parkscheinautomaten

Eine nachhaltigere Lösung bietet hierbei App-Bezahlung, welche durch automatische und datenschutzkonforme Kennzeichenerkennung ermöglicht wird. Die Kosten einer Umstellung auf nachhaltiges, schrankenloses Parkraummanagement sind dabei in den meisten Fällen deutlich geringer, als eine aufwendige Auf- und Umrüstung mit TSE-konformen Parkautomaten.

Es scheint als würde in der Thematik rund um die Kassensicherungsverordnung so schnell keine Ruhe einkehren, und auch im Fall der Parkscheinautomaten ist die Entwicklung in den kommenden Wochen mit Spannung zu verfolgen. Auch, da bereits Ausnahmeregelungen für ähnliche Anwendungsfälle wie für Fahrscheinautomaten, Geldautomaten oder Taxameter existieren.

Bildquelle:
Scott Graham

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Häufig gestellte Fragen zur Parkraumüberwachung

Was ist digitale Parkraumüberwachung?

Digitale Parkraumüberwachung ist eine Technologie, die es ermöglicht, Parkflächen automatisch zu überwachen und zu verwalten. Dabei werden Systeme wie Kennzeichenerkennung und Echtzeit-Datenanalyse genutzt, um die Parkdauer zu überprüfen, Verstöße zu erkennen und die Parkraumauslastung in Echtzeit zu überwachen – ganz ohne manuelle Eingriffe.

Welche Vorteile bietet digitale Parkraumüberwachung?

Effizienzsteigerung: Automatische Überwachung reduziert den Verwaltungsaufwand.

Kostensenkung: Geringer Hardwareeinsatz und minimale Wartung senken Betriebs- und Investitionskosten.

Bessere Parkraumnutzung: Echtzeit-Überwachung sorgt dafür, dass Stellplätze für die richtigen Nutzer verfügbar sind.

Benutzerfreundlichkeit: Einfaches Parken für Ihre Nutzer ohne manuelle Schranken oder Tickets.

Datenschutz: Unsere Lösungen sind DSGVO-konform und gewährleisten sichere Datenspeicherung.

Wie funktioniert die Kennzeichenerkennung?

Die Kennzeichenerkennung scannt die Nummernschilder von Fahrzeugen, die eine Parkfläche betreten oder verlassen. Das System erfasst die Parkdauer und prüft, ob die Parkvorschriften eingehalten werden. Verstöße wie Überziehen der Parkzeit oder fehlendes Parkentgelt werden automatisch erkannt und entsprechend bearbeitet.

Ist die digitale Parkraumüberwachung sicher und datenschutzkonform?

Ja, unsere Systeme sind DSGVO-konform und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen zum Schutz der Privatsphäre. Die erfassten Daten werden datenschutzkonform verarbeitet und nur die notwendigen Informationen werden gespeichert, um den Parkvorgang zu überwachen.

Wie schnell kann die digitale Parkraumüberwachung implementiert werden?

Die digitale Lösung ist oft innerhalb eines Tages implementiert. Sie benötigen lediglich Scanner und Schilder, um die Nutzer über die Parkregeln zu informieren. Wir installieren schnell und ohne große bauliche Veränderungen oder lange Ausfallzeiten. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Welche Arten von Parkflächen kann ich mit der digitalen Lösung überwachen?

Unsere Lösung eignet sich für alle Arten von Parkflächen, sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich. Sie kann in Einkaufszentren, Flughäfen, Hotels, Gesundheitszentren, an Badeseen, Stränden und Bergbahnen eingesetzt werden. Die digitale Parkraumüberwachung ist skalierbar und anpassbar, um den Anforderungen jeder Parkfläche gerecht zu werden.

Wie profitieren meine Kunden von der digitalen Parkraumüberwachung?

Durch die digitale Parkraumüberwachung profitieren Ihre Kunden von einer stressfreien Parkraumerfahrung. Sie müssen nicht länger nach einem Parkplatz suchen oder sich um Parkscheine kümmern. Unsere Echtzeit-Daten sorgen dafür, dass Stellplätze immer optimal genutzt werden, und die automatisierte Parkzeitkontrolle stellt sicher, dass Fremdparker ferngehalten werden.

Kann die digitale Parkraumüberwachung mit anderen Systemen integriert werden?

Ja, unsere Lösungen lassen sich problemlos mit anderen Systemen und Park-Apps integrieren, um die Nutzererfahrung weiter zu verbessern. Wir bieten flexible Integrationen, die es ermöglichen, verschiedene Systeme wie Online-Zahlung oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge miteinander zu verbinden.

Werden auch ausländische Kennzeichen erkannt?

Ja. Es können Kennzeichen aus allen europäischen Ländern erfasst werden.

Müssen Autofahrer:innen bei der Einfahrt abbremsen?

Nein. Die Autofahrer:innen müssen lediglich die Geschwindigkeitsbegrenzungen der geltenden Straßenverkehrsordnung einhalten.

Wie funktioniert die Kennzeichenerfassung?

Bei Ein- und Ausfahrt wird das Kennzeichen eines Fahrzeugs automatisch erkannt. Es findet keine dauerhafte Videoaufzeichnung statt. Lediglich bei Erkennung eines Kennzeichens erfolgt eine einmalige datenschutzkonforme Erfassung des Kennzeichenbereichs.

Wie verhält sich das System bei Regen oder Schnee?

Der Kennzeichenscanner ist mit einem Witterungsschutz und Heizelement ausgestattet und für sämtliche Witterungsverhältnisse ausgelegt.

Funktioniert die Kennzeichenerkennung auch bei Dunkelheit?

Ja. Die Kennzeichenerkennung arbeitet bei Dunkelheit mithilfe von zusätzlicher Infrarotbeleuchtung.

Wo kann Peter Park eingesetzt werden?

Die Lösung eignet sich für alle klar begrenzten Parkflächen abseits der öffentlichen Straßen. Die Technik kann sowohl im Innen-, als auch im Außenbereich eingesetzt werden. Beispielsweise sind Außenstellflächen, Parkhäuser oder in Tiefgaragen.

Wer ist für den Datenschutz verantwortlich?

Die Peter Park ist verantwortlich für den datenschutzkonformen Betrieb des Parkraumsystems.

Muss die Kennzeichenerfassung bei der jeweiligen Datenschutzbehörde gemeldet werden?

Nein, Sie müssen die Kennzeichenerkennung nicht bei der Datenschutzbehörde melden.

Ist die Kennzeichenerfassung in Deutschland erlaubt?

Ja, unter Beachtung der geltenden DSGVO.

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